Der Sachverständige
Die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beruht auf dem Nachweis der besonderen Sachkunde nach staatlicher Prüfung und unterliegt
- dem Verpflichtungsgesetz,
- der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK),
- sowie den Bestimmungen der Zivil-, der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches.
Der öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige arbeitet selbstständig, neutral und unabhängig, insbesondere unbeeinflusst von Vereinen und Verbänden.
Diese Voraussetzungen bieten Gewähr für ein Höchstmaß an Qualität und Neutralität der Arbeit des Sachverständigen.
Auch deshalb ist, im Gegensatz zu ähnlich lautenden Berufs- und Fachbezeichnungen, der Titel "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" gesetzlich geschützt, seine missbräuchliche Verwendung ist strafbar.
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